Die BITV 2.0 hat 4 wichtige Regeln für
barriere∙freies Internet:
- Regel 1: Wahrnehm∙bar∙keit:
Internet∙seiten müssen so gemacht sein,dass die Informationen mit allen Sinnen
gut aufgenommen werden können.
Sinne sind zum Beispiel:
Hören oder Sehen.
- Regel 2: Bedien∙bar∙keit:
Internet∙seiten müssen so gemacht sein,dass man sie einfach bedienen kann.
Und dass man Informationen leicht finden kann.
- Regel 3: Verständlich∙keit:
Die Inhalte auf den Internet∙seitenmuss man gut verstehen können.
- Regel 4: Robust∙heit:
Das Zusammen∙spiel zwischen dem Menschenund dem Computer muss gut funktionieren.
In der BITV 2.0 steht, was Menschen
mit Lern∙schwierigkeiten brauchen,
um das Internet leicht nutzen zu können.
Das betrifft auch die Leichte Sprache.
Bundes∙behörden müssen seit März 2014
Internet∙seiten in Leichter Sprache anbieten.
Deswegen steht in der BITV 2.0,
welche Inhalte in Leichter Sprache auf der
Startseite von Internet∙seiten stehen müssen:
– Informationen zum Inhalt.
– Hinweise, wie man die Internet∙seiten bedient.
– Hinweise zu Informationen in
Deutscher Gebärden∙sprache
oder in Leichter Sprache.