Welche Regeln hat die BITV 2.0?

Die BITV 2.0 hat 4 wichtige Regeln für

barriere∙freies Internet:

 

  • Regel 1: Wahrnehm∙bar∙keit:
    Internet∙seiten müssen so gemacht sein,

    dass die Informationen mit allen Sinnen

    gut aufgenommen werden können.

    Sinne sind zum Beispiel:

    Hören oder Sehen.

 

  • Regel 2: Bedien∙bar∙keit:
    Internet∙seiten müssen so gemacht sein,

    dass man sie einfach bedienen kann.

    Und dass man Informationen leicht finden kann.

 

  • Regel 3: Verständlich∙keit:
    Die Inhalte auf den Internet∙seiten

    muss man gut verstehen können.

 

  • Regel 4: Robust∙heit:
    Das Zusammen∙spiel zwischen dem Menschen

    und dem Computer muss gut funktionieren.

 

In der BITV 2.0 steht, was Menschen

mit Lern∙schwierigkeiten brauchen,

um das Internet leicht nutzen zu können.

Das betrifft auch die Leichte Sprache.

 

Bundes∙behörden müssen seit März 2014

Internet∙seiten in Leichter Sprache anbieten.

Deswegen steht in der BITV 2.0,

welche Inhalte in Leichter Sprache auf der

Startseite von Internet∙seiten stehen müssen:

– Informationen zum Inhalt.

– Hinweise, wie man die Internet∙seiten bedient.

– Hinweise zu Informationen in

Deutscher Gebärden∙sprache

oder in Leichter Sprache.